Energieausweis

Wozu dient ein Energieausweis?

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er bewertet Eigenschaften der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster usw.) und der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung usw.) der Immobilie. 

Dem Energieausweis werden Empfehlungen für eine kostengünstige Modernisierung beigefügt.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt vor, dass dem Eigentümer bei der Fertigstellung eines Neubaus ein Energieausweis zu übergeben ist. Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen muss dem Kauf- oder Mietinteressenten ein "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" vorgelegt werden.

(Pflicht seit 2008)

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten einen Energieausweis zu berechnen:

 

verbrauchsorientierter Energieausweis:

Der Verbrauchsausweis ist günstiger aber auch weniger aussagekräftig.

Er wird anhand der tatsächlich verbrauchten Energiemenge von 3 aufeinanderfolgenden Heizperioden erstellt, daher bewertet diese Art von Energieausweis eher das Nutzerverhalten als den energetischen Zustand des Objektes.

 

Vorraussetzungen:

  •  mindestens 5 Wohneinheiten im Gebäude

oder

  • Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt

oder

  • Das Gebäude wurde nach den Vorgaben der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet

 

bedarfsorientierter Energieausweis:

Bei einer Baubegehung wird das Gebäude einer gründlichen Untersuchung unterzogen.

Das Augenmerk liegt dabei vor Allem auf der Gebäudehülle (Art der Fenster/Aufbau der Außenwände, Dachschrägen, Fußboden), sowie der vorhanden Anlagentechnik (Heizungstechnik).

In einem aufwendigen Verfahren wird mittels spezieller Programme der theoretische Energiebedarf neutral ermittelt. 

Für die Eingabe des Gebäudes werden des weiteren die Architektenpläne und ggf. die Baubeschreibung benötigt. 


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